Produkt 2 von 2 · für die Gastronomie
Ohne Nachweis gilt die Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt.
Die jährliche Pflicht ist schnell erledigt — die Dokumentation ist das Problem. Hier liest der Mitarbeiter vier Minuten auf dem eigenen Handy, beantwortet drei Fragen und unterschreibt mit dem Finger. Das PDF landet im Archiv.
Sechs Sprachen — und der Nachweis sagt, in welcher unterwiesen wurde
In der Gastronomie ist das kein Zusatz, sondern der Grund, warum die Papierlösung dort nie funktioniert hat.
Vollständig übersetzt: Modultexte, Prüffragen und die Oberfläche. Der Unterweisungsnachweis führt die Sprache als Pflichtangabe — denn eine Unterweisung, die jemand nicht versteht, ist keine. Die Rechtsgrundlagen stehen zusätzlich deutsch im PDF, damit die Behörde sie lesen kann.
Drei Rollen, drei Zeitangaben
2 Minuten, einmal im Jahr
Mitarbeiter anlegen — Name und Handynummer genügen. Tätigkeitsbereich wählen, das System schlägt die passenden Module vor, Sie bestätigen die Passung. Dann „alle einladen“.
4 Minuten, eigenes Handy
Link öffnen — kein Konto, kein Passwort. Sprache wählen, Modul lesen, drei Fragen beantworten, Namen tippen, mit dem Finger unterschreiben.
10 Sekunden
Ein Knopf: „Nachweise exportieren“. Ein PDF, chronologisch, pro Person, mit Ampelübersicht vorn. Kein Filterdialog, kein Assistent — jemand steht im Betrieb und wartet.
Sieben Module
- Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisung — jährlich, § 12 ArbSchG
- Küche — Messer, Fritteuse, Maschinen, Kühlhaus
- Service und Theke — Glasbruch, Alleinarbeit, schwierige Gäste
- Reinigungs- und Gefahrstoffe — vor Aufnahme und jährlich
- Brandschutz — Brandklassen, Fettbrand, Sammelplatz
- IfSG-Folgebelehrung — alle zwei Jahre
- Hygieneschulung — jährlich, EU-VO 852/2004
Die Module ziehen Ihre eigenen Angaben ein: wo der Verbandkasten hängt, wo der Sammelplatz ist, wo das Gefahrstoffverzeichnis liegt. Das ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen Präsentation und einer tätigkeitsbezogenen Unterweisung.
Zwei Pflichten, die fast alle verwechseln
Zwei Pflichten, zwei Intervalle, zwei Nachweise. Das eine ersetzt das andere nicht. Wir führen sie getrennt — deshalb laufen die Fristen auseinander, und das ist richtig so.
Die Erstbelehrung können wir nicht liefern. Sie läuft nach § 43 Abs. 1 IfSG zwingend über das Gesundheitsamt. Wir verwalten die Bescheinigung und errechnen daraus die Folgefrist — und wir sperren die Folgebelehrung, solange sie nicht hinterlegt ist. Ohne sie wäre der Nachweis wertlos.
Was im Nachweis steht
Nicht nur „hat teilgenommen“. Das PDF führt Datum und Uhrzeit, Modultitel und Fassung, das Inhaltsverzeichnis der abgehandelten Punkte, die Rechtsgrundlage, die Sprache, die gemessene Dauer und den Anlass — dazu die gestellten Fragen mit den gegebenen Antworten, die Unterschrift und einen Dokument-Hash über den Modulinhalt.
Eine Zeile „Unterweisung Arbeitsschutz, 1 Std.“ beweist im Ernstfall nichts.