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Wann war der Feuerlöscher zuletzt geprüft?
Und wo liegt der Nachweis? Die erste Frage beantworten die meisten mit „müsste passen“. Die zweite ist die, bei der es still wird.
In drei Schritten eingerichtet
Der Einstieg dauert etwa zwanzig Minuten. Einmal.
Mit dem Handy durch den Betrieb
Objekt für Objekt erfassen: Typ auswählen, benennen, notieren wo es hängt („Küche, neben Durchreiche“). Klebt eine Prüfplakette am Gerät, fotografieren Sie sie — dann ist die Vorgeschichte belegt und nicht nur behauptet.
Intervall bestätigen
Wir schlagen ein Intervall vor und nennen die Grundlage. Sie bestätigen es oder tragen ein eigenes ein — das System hält fest, wer das wann getan hat. Wo sich die Frist aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ergibt, schlagen wir bewusst keine Zahl vor.
Erinnern lassen
30 Tage vor der Frist kommt eine Mail. Ohne Reaktion nach sieben Tagen noch eine, nach vierzehn Tagen an einen zweiten Kontakt. Ein Klick aus der Mail genügt, damit wir aufhören zu fragen.
Der Prüftermin läuft ohne Sie
Sie erzeugen einen Link und schicken ihn der Prüffirma — oder die Prüffirma scannt den QR-Aufkleber direkt am Gerät. Sie füllt das Protokoll aus, unterschreibt am Handy, fertig. Kein Konto, keine Registrierung.
Das Protokoll enthält alle Pflichtangaben der Prüfaufzeichnung: Art der Prüfung, Prüfumfang, Datum, Ergebnis, Name und Anschrift des Prüfers und die Beurteilung, ob Bedenken gegen die Weiterverwendung bestehen. Danach liegt das PDF in Ihrem Archiv, mit Dokument-Hash.
Ein Aufkleber je Objekt, als druckfertiger Bogen. Jede Prüffirma sieht ihn bei jedem Termin.
Mängel sind der eigentliche Unterschied
Ein Kalender sagt Ihnen, wann etwas fällig war. Diese Liste sagt Ihnen, was noch offen ist — und das ist die Frage, die im Schadensfall gestellt wird.
Ein Mangel bekommt eine Frist und eine eigene Erinnerungskette. Das Objekt bleibt auf „Mangel“, auch wenn die nächste Prüfung weit weg ist. Grün wird es erst, wenn die Behebung mit Beleg dokumentiert ist — Foto oder Rechnung der Fachfirma.
Was in der Bibliothek steht
Zu jedem Typ hinterlegt: Grundlage, wer prüfen darf und ein Intervallvorschlag — oder ausdrücklich keiner, wo die Frist aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung folgt. Eigene Objekttypen lassen sich ergänzen.
Wir sagen Ihnen nicht, welche Frist gilt. Nach § 3 BetrSichV ergibt sich die Prüffrist aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, den Herstellerangaben und gesetzlichen Vorgaben. Sie ist nicht universell. Deshalb ist jedes Intervall hier ein Vorschlag, den Sie aktiv bestätigen oder ändern — und das System hält fest, wer das wann getan hat.