Für Betriebe bis 50 Beschäftigte
Wenn die Kontrolle kommt,
ist der Ordner fertig.
Prüffristen und Pflichtunterweisungen an einer Stelle. Das System erinnert rechtzeitig, die Prüffirma füllt das Protokoll selbst aus, und am Ende liegt ein PDF im Archiv — nicht ein Zettel in einem Aktenordner.
Keine Einrichtungsgebühr. Monatlich kündbar. Ihre Nachweise können Sie jederzeit vollständig exportieren.
seit 12 Tagen
in 21 Tagen
in 178 Tagen
Rot heißt überschritten, gelb heißt innerhalb von 30 Tagen fällig. Ein Objekt mit offenem Mangel wird nicht grün, auch wenn die nächste Prüfung weit weg ist.
Zwei Pflichten, ein Ordner
Einzeln buchbar. Zusammen günstiger.
Prüffristen
Feuerlöscher, Leitern, ortsveränderliche Elektrogeräte, Türen und Tore, Verbandkasten, TSE. Das System erinnert, die Prüffirma protokolliert, der Nachweis liegt im Archiv.
Ansehen
Für die GastronomieUnterweisung
Die jährliche Pflichtunterweisung als vier Minuten auf dem eigenen Handy — in sechs Sprachen, mit Unterschrift und Nachweis-PDF. Auch IfSG-Folgebelehrung und Hygieneschulung.
Ansehen
Warum das nicht wie eine Excel-Liste ist
Die Prüffirma füllt selbst aus
Sie bekommt einen Link oder scannt den QR-Aufkleber am Gerät. Kein Konto, keine Registrierung. Ein selbst ausgefülltes Protokoll ist mehr wert als ein abgetipptes.
Mängel bleiben sichtbar
Ein Objekt wird erst wieder grün, wenn die Behebung mit Beleg dokumentiert ist. Ein Kalender sagt Ihnen, wann etwas fällig war. Das hier sagt Ihnen, was noch offen ist.
Der Nachweis hält stand
Jedes PDF enthält die Pflichtangaben der Prüfaufzeichnung und einen Dokument-Hash über seinen Inhalt. Der Vorwurf „nachträglich geändert“ läuft damit ins Leere.
Was Sie bekommen
- Erinnerung 30 Tage vorher, Wiederholung, Eskalation an einen zweiten Kontakt
- Prüfnachweis als PDF mit allen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 7 BetrSichV
- QR-Aufkleber für jedes Objekt, als Bogen zum Ausdrucken
- Unterweisungsnachweis mit Fragen, Antworten und Unterschrift
- Sammelexport mit Ampelübersicht — das Blatt, das der Prüfer zuerst sieht
- Vollexport aller Nachweise, jederzeit, ohne Nachfrage
Was Sie nicht bekommen
- Keine Gefährdungsbeurteilung — die bleibt Ihre Aufgabe
- Keine Rechtsberatung und keine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Keine Instandhaltungsplanung, keine Ersatzteile, keine Kostenverwaltung
- Keine verbindliche Aussage, welche Frist für Sie gilt
Prüffristen ergeben sich nach § 3 BetrSichV aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerangaben. Wir zeigen einen Vorschlag und protokollieren, wer ihn wann bestätigt oder geändert hat. Festgelegt haben Sie ihn.
Wann war Ihr Feuerlöscher zuletzt geprüft?
Die meisten beantworten das mit „müsste passen“. Die zweite Frage ist die unangenehme: wo liegt der Nachweis?